Steuergutschrift für die Revitalisierung leerstehender Gebäude
South Carolina bietet die Steuergutschrift zur Revitalisierung leerstehender Gebäude an, um die Sanierung, Renovierung und Umnutzung von lange ungenutzten Gebäuden für ertragsorientierte Zwecke zu fördern.
Steuerpflichtige, die in förderfähige Immobilien investieren und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, haben möglicherweise Anspruch auf eine Steuergutschrift in Höhe von 25 % der Sanierungsausgaben.
Förderfähige Gebäude
Um die Voraussetzungen zu erfüllen, muss ein Gebäude oder Bauwerk der gesetzlichen Definition eines verlassenen Gebäudes entsprechen.
Ein förderfähiges Gebäude ist ein Gebäude, das:
- Bei denen mindestens 66 % der Fläche seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen unbewohnt oder anderweitig nicht genutzt waren
- die unmittelbar vor der Sanierung nicht als Einfamilienhaus genutzt wurden
Der Fünfjahreszeitraum wird ab dem Datum gemessen, an dem der Steuerpflichtige eine Absichtserklärung zur Sanierung einreicht.
Mindestaufwendungen für Sanierungsmaßnahmen
Um Anspruch auf die Steuergutschrift zu haben, muss der Steuerpflichtige das förderfähige Gebäude zu ertragsbringenden Zwecken verbessern, renovieren oder sanieren und Sanierungsausgaben tätigen, die den je nach Standort geltenden Schwellenwert überschreiten.
Die Mindestanforderungen für die Anlage lauten wie folgt:
- Mehr als $250.000 für ein Gebäude, das sich im nicht eingemeindeten Gebiet eines Landkreises oder in einer Gemeinde innerhalb eines Landkreises mit mehr als 25.000 Einwohnern befindet.
- Mehr als $150.000 für ein Gebäude, das sich im nicht eingemeindeten Gebiet eines Landkreises oder in einer Gemeinde innerhalb eines Landkreises mit mindestens 1.000, aber weniger als 25.000 Einwohnern befindet.
- Mehr als $75.000 für ein Gebäude, das sich im nicht eingemeindeten Gebiet eines Landkreises oder in einer Gemeinde innerhalb eines Landkreises mit weniger als 1.000 Einwohnern befindet.