Steuergutschrift für Anlagen für alternative Kraftstoffe
South Carolina gewährt eine Einkommensteuergutschrift für förderfähiges Eigentum, das an qualifizierten gewerblichen Kraftstoffeinrichtungen in South Carolina zur Verteilung, Abgabe oder Lagerung von alternativen Kraftstoffen verwendet wird. Die Steuergutschrift beträgt 25 % der Anschaffungs-, Bau- und Installationskosten für förderfähige Immobilien und wird in drei gleichen jährlichen Raten geltend gemacht.
Diese Steuergutschrift ist für neue förderfähige Investitionen abgelaufen. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss die Immobilie bis spätestens 1. Januar 2026 in Betrieb genommen worden sein.
Förderfähige Anlagen und Brennstoffarten
Förderfähige Anlage
Zu den förderfähigen Anlagen gehören:
- Pumpen
- Kompressoren
- Speichertanks
- Zugehörige Ausrüstung
Die Anlagen müssen direkt und ausschließlich zur Verteilung, Abgabe oder Lagerung von alternativem Kraftstoff verwendet werden. Zudem müssen sie zu diesem Zweck gekennzeichnet und eindeutig identifiziert sein.
Alternativer Kraftstoff
Im Sinne dieser Steuergutschrift umfasst der Begriff „alternativer Kraftstoff“ Folgendes:
- Komprimiertes Erdgas
- Flüssigerdgas
- Flüssiggas
Der Kraftstoff muss zur Verwendung in Kraftfahrzeugen abgegeben werden oder von einem Vertreiber oder einer Einrichtung abgegeben werden.
Inanspruchnahme der Steuergutschrift
Das South Carolina Department of Revenue (SCDOR) verwaltet die Steuergutschrift für Anlagen zur Nutzung alternativer Kraftstoffe. Unternehmen, deren förderfähige Anlagen bis zum 1. Januar 2026 in Betrieb genommen wurden, beantragen die Steuergutschrift mithilfe des Formulars TC-59, „Steuergutschrift für Anlagen für alternative Kraftstoffe“.
SCDOR-Ressourcen
Kreditbetrag und -struktur
Der Kredit beträgt 25 % der Kosten für den Erwerb, Bau und die Installation förderfähiger Anlagen.
Der Kredit muss in drei gleichen jährlichen Raten geltend gemacht werden, beginnend im Steuerjahr, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird.
Wird in einem der Jahre, in denen eine Steuergutschrift-Rate anfällt, eine Anlage, die zur Verteilung, Abgabe oder Lagerung von erneuerbaren Kraftstoffen genutzt wird, veräußert oder außer Betrieb genommen und nicht ersetzt, erlischt die Steuergutschrift, und der Steuerpflichtige kann keine verbleibenden Raten mehr geltend machen.
Berechtigte Steuerpflichtige
Für die Zwecke dieser Steuergutschrift umfasst der Begriff "Steuerpflichtiger" Folgendes:
- Einzelunternehmer
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften aller Art
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- als wirtschaftliche Einheiten steuerpflichtige Vereinigungen
Der Begriff umfasst zudem den Staat sowie alle Behörden, Einrichtungen, Ämter oder politischen Untereinheiten, einschließlich der Gemeinden.
Vortrag und Einschränkungen
Allgemeine Bestimmungen zu dieser Steuergutschrift umfassen:
- Jeder nicht genutzte Teil der noch nicht abgelaufenen Steuergutschrift kann bis zu 10 Steuerjahre vorgetragen werden.
- Die Gutschrift wird auf dem Formular TC-59 mit dem Titel „Alternative Fuel Property Credit“ geltend gemacht.
- Ein Steuerpflichtiger, der für dieselben Kosten für den Kauf, Bau und die Installation von Vermögensgegenständen am Standort eine andere Gutschrift beansprucht, kann diese Gutschrift für diese Kosten nicht geltend machen.
- Der Staat oder jede Behörde, Einrichtung, Autorität oder politische Untergliederung, einschließlich Gemeinden, kann die Gutschrift übertragen. Wird die Gutschrift übertragen, muss die übertragende Stelle das Department of Revenue benachrichtigen. Im Falle einer Übertragung muss die übertragende Stelle das Department of Revenue benachrichtigen.
Verfügbarkeit der Steuergutschrift
Die Steuergutschrift für Anlagen im Bereich alternativer Kraftstoffe ist für neue förderfähige Investitionen ausgelaufen. Die Anlage muss spätestens bis zum 01.01.2026 in Betrieb genommen worden sein, um anspruchsberechtigt zu sein.
Unternehmen, deren Anlagen zuvor förderfähig waren, können weiterhin berechtigt sein, ausstehende Raten oder vorgetragene Beträge geltend zu machen.