Umsatzsteuerbefreiung für Maschinen und Ausrüstung in der Fertigung
South Carolina gewährt eine Befreiung von der Umsatz- und Verbrauchssteuer für qualifizierte Maschinen und Ausrüstung, die in der Fertigung und bei anderen förderfähigen Produktionstätigkeiten eingesetzt werden. Die Befreiung kann dazu beitragen, die Vorlaufkosten für Unternehmen zu senken, die sich in diesem Bundesland ansiedeln, dort expandieren oder Betriebsstätten betreiben.
Was die Steuerbefreiung umfasst
Die Maschinenbefreiung in South Carolina gilt für berechtigte Maschinen, die in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
- Fertigung
- Verarbeitung
- Landwirtschaftliche Verpackungen
- Recycling
- Compoundierung
- Bergbau
- Steinbruch
Die qualifizierende Tätigkeit muss körperliche Wirtschaftsgüter zum Verkauf herstellen.
Die Steuerbefreiung kann auch für Teile, Anbaugeräte und Ersatzteile gelten, die im Betrieb qualifizierter Maschinen verwendet werden, sofern diese die geltenden Anforderungen erfüllen. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Pkw oder Lkw.
Warum die Ausnahmeregelung von Bedeutung ist
Umsatzsteuerbefreiungen für Großprojekte können Unternehmen helfen:
- Senkung der Vorlaufkosten im Zusammenhang mit größeren Kapitalinvestitionen
- Stärkung der wirtschaftlichen Argumente für eine Ansiedlung oder Expansion in South Carolina
- Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Fertigung, Vertrieb und technologieintensive Betriebsabläufe
- Förderung des langfristigen Wachstums im Zuge der Ausweitung der Geschäftstätigkeit im Bundesstaat
Diese Ausnahmeregelungen sind Teil des umfassenden Konzepts des Bundesstaates South Carolina zur Förderung bedeutender Unternehmensinvestitionen und eines langfristigen Wirtschaftswachstums.
Was qualifiziert als Maschinen und Ausrüstung?
Eine Maschine muss grundsätzlich ein integraler und unverzichtbarer Bestandteil des Fertigungsprozesses sein und während dieses Prozesses fortlaufend und kontinuierlich eingesetzt werden, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Förderfähige Maschinen und Ausstattungen können umfassen:
- Maschinen, die unmittelbar in förderfähigen Produktionstätigkeiten eingesetzt werden
- Teile, Anbaugeräte und Ersatzteile, die für den Betrieb förderfähiger Maschinen erforderlich sind
- Bestimmte Materialtransportgeräte, die als Teil des Fertigungsprozesses eingesetzt werden
Die Förderfähigkeit hängt davon ab, wie die Maschinen oder Anlagen genutzt werden. Ausrüstung, die ausschließlich für Lager-, Vertriebs- oder Verwaltungszwecke genutzt wird, fällt in der Regel nicht unter die Ausnahmeregelung für Maschinen.
So funktioniert die Befreiung
Wenn ein Kauf unter die Maschinenbefreiung fällt, sind die betreffenden Maschinen, Geräte, Teile oder Zubehör von der South Carolina Umsatz- und Gebrauchssteuer ausgenommen.
Die Förderfähigkeit richtet sich nach der Nutzung des Gegenstands und nicht allein nach der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens. Maschinen und Anlagen müssen die geltenden Anforderungen für den Einsatz in einer förderfähigen Produktionstätigkeit erfüllen.
Beantragung der Steuerbefreiung
Das Finanzministerium von South Carolina (SCDOR) verwaltet die Steuerbefreiung. Unternehmen können Form ST-8, Exemption Certificate, zur Dokumentation berechtigter Käufe verwenden.
Das ausgefüllte Zertifikat wird direkt dem Verkäufer ausgehändigt und nicht beim SCDOR eingereicht. Unternehmen sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Einkäufe die geltenden Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllen.
SCDOR-Ressourcen
Anforderungen und Leitlinien zur Maschinenbefreiung
Informationen zur Steuerbefreiung für Umsatz- und Gebrauchssteuer